Hamburg: Externenprüfung bestanden

Die Externenprüfung nach § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit der Prüfungsordnung der IHK bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. In der Niederlassung Hamburg hat nun erstmalig ein Mitarbeiter diese Prüfung erfolgreich absolviert: Der 34-jährige Wajdi Naser arbeitete drei Jahre lang als […]